Die Hypothek und Grundschuld
Was ist eine Hypothek und was ist eine Grundschuld?
Eine Grundschuld oder Hypothek sind ein Grundpfandrecht, die in der Regel zur Finanzierung der gekauften Immobilie oder Grundstücks als erstrangige Forderung der finanzierenden Bank in das Grundbuch eingetragen werden. Aktuelle Zinsinformation erhalten Sie auch auf der Seite der FINEST REAL ESTATE GmbH. Eine Hypothek steht im Zusammenhang mit einem bestimmten Darlehen und orientiert sich an dessen Höhe und erlischt nach erfolgter Tilgung der Forderung automatisch. Eine eingetragenen Grundschuld ist nicht zwingend an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Wurden die Forderungen seitens des Kreditnehmers erfüllt, so bleibt die Grundschuld zunächst noch als Eigentümergrundschuld im Grundbuch bestehen. Der Eigentümer kann dann aber auf Verlangen die eingetragene Grundschuld von der Bank löschen lassen. Es muss aber nicht von Nachteil sein, wenn der Eigentümer eine Eigentümergrundschuld im Grundbuch stehen lässt, bei einer etwaigen neuen Finanzierung entfallen nämlich neben einem Zeitverlust, auch eine erneute und kostenintensive Bestellung einer neuen Grundschuld durch einen Notar und das Grundbuchamt.
Damit eine Grundschuld bestellt werden kann, müssen sich Käufer und die finanzierende Bank zuvor über die Höhe der Schuld einig geworden sein. Der Notar erhält danach von der finanzierenden Bank eine Finanzierungszusage. Erst dann wird der Notar einer Buchgrundschuld in Abteilung III des Grundbuchs bestellen.
Wurden die Forderungen der Bank beglichen, so sollte der Eigentümer am besten eine Löschungsbewilligung bei seiner Bank aushändigen lassen. Es liegt ihm dann immer noch frei die im Grundbuch eingetragenen Grundschuld löschen zu lassen. Auch ist es möglich einem etwaigen neuen Käufer die alte Grundschuld zur Finanzierung des Kaufpreises zu übertragen. Ein weiterer Vorteil ist auch, dass ältere Grundschulden vorrangig behandelt werden. Später eingetragene Forderungen werden dann nachrangig behandelt. ACHTUNG!! Sollten Sie von Ihrer Bank eine Löschungsbewilligung erhalten haben, so verfahren Sie dieses Dokument stets gut auf. Fall die Löschungsbewilligung verloren geht, entstehen bei einem etwaigen, späteren Verkauf, erhebliche Zeitverzögerungen. Um einen optimalen Preisvergleich zu erhalten, empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Immobilienmakler vor Ort zu kontaktieren und von ihm auch eine Immobilienbewertung durchführen zu lassen. Hier fließen Sachwerte, Vergleichswerte, Ertragswerte fachlich fundiert in die Wertermittlung mit ein.