
Kündigung durch Eigenbedarf
Wenn eine Immobilie vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt wurde, gerät der Eigentümer nicht selten unter Verdacht, die Immobilie anschließend teurer vermieten- oder durch den erhöhten Marktwert teurer verkaufen zu wollen.
Gekündigte Mieter schauen daher oft genau hin, ob und wie lange der Vermieter die Immobilie tatsächlich selber nutzt.
Der BGH stellte dazu fest:
Es gibt keinen geregelten Zeitraum, wie lange ein Vermieter eine Immobilie nach einer Kündigung durch Eigenbedarf auch tatsächlich bewohnen muss. Es muss daher im Einzelfall vom Mieter nachgewiesen werden, dass der Vermieter die Kündigung unter dem Vorsatz der wirtschaftlichen Bereicherung gekündigt hat.
Hier kann auch der Zeitraum der Kündigung maßgeblich sein. Je kürzer der Vermieter die Immobilie nach der Kündigung genutzt hat, desto plausibler muss der Kündigungsgrund vom Vermieter dargelegt werden.
GUT ZU WISSEN:
- Ein Vermieter kann auch auf Eigenbedarf kündigen, um die Immobilie als Zweitwohnsitz oder als Ferienwohnsitz nutzen zu können.
- Ist eine Immobilie gewerblich vermietet, darf der Vermieter seinen Mietern übrigens auch auf Eigenbedarf kündigen, um die Räume später für sich selber beruflich nutzen zu können.
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